Neue Maschinenverordnung: Die 7 wichtigsten Änderungen

Änderungen zur neuenMaschinenverordnung 2023/1230

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 muss ab dem 20.01.2027 verpflichtend angewandt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist noch die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einzuhalten.

In diesem Fachbeitrag beantworte ich die wichtigsten Fragen zur neuen Maschinenverordnung 2023/1230. Weiterhin gehe ich auf die Top 7 Änderungen zur bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ein.

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1. Wann kommt die neue Maschinenverordnung?

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist schon da, sie wurde am 29.06.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

2. Wie lange ist die Übergangsfrist?

Anders als bei früheren Richtlinien handelt es sich bei der Maschinenverordnung um eine unmittelbar geltende Rechtsvorschrift.

Das bedeutet, sie muss nicht mehr auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

Sobald die Verordnung in Kraft tritt, ist sie in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden.

Der Übergangszeitraum beträgt 42 Monate ab Veröffentlichung, was bedeutet, dass die Verordnung im 20.01.2027 in Kraft tritt und alle Anforderungen ab diesem Zeitpunkt eingehalten werden müssen.

Eine parallele Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist nicht vorgesehen.

3. Die neue Maschinenverordnung als PDF zum Download

Hier können Sie die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 als PDF-Datei herunterladen:

Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 als PDF-Datei

4. Die sieben wichtigsten Änderungen im Überblick:

4.1 Die Betriebsanleitung wird digital

Eine bedeutende Veränderung betrifft die Betriebsanleitung von Maschinen. Diese darf nun digital bereitgestellt werden, was vor allem für Maschinenbauer eine Erleichterung darstellt.

Es gibt zwar einige Ausnahmen für B2C-Kunden und mögliche vertragliche Regelungen bei B2B-Käufen, bei denen eine Papierversion verlangt werden kann. Die Regel ist aber die digitale Bereitstellung.

Dies kann jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen, da die Betriebsanleitung dauerhaft digital verfügbar sein muss. Dies erfordert leider auch den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur auf der Seite der Hersteller.

4.2 Cybersecurity und künstliche Intelligenz

Die fortschreitende Technologieentwicklung erforderte dringend eine Aktualisierung der Maschinenrichtlinie. Die neue Verordnung enthält nun grundlegende Hinweise zur Bewertung und Sicherung von Systemen und über Maschinen, die künstliche Intelligenz verwenden.

4.3 Erweiterung der Definition einer Maschine

Eine bemerkenswerte Änderung ist die Aufnahme von Maschinen ohne vorinstallierte Software in die Definition. Selbst wenn eine Maschine ohne Software geliefert wird und diese erst später hinzugefügt wird, gilt sie weiterhin als Maschine.

4.4 Software als Sicherheitsbauteil

Software, die Sicherheitsfunktionen realisiert, wird jetzt wie ein Hardware-Sicherheitsbauteil bewertet, und erfordert ein Konformitätsbewertungsverfahren.

4.5 Änderung der Sortierung der Anhänge

Die Änderung der Sortierung der Anhänge in der neuen Maschinenverordnung mag zunächst unwichtig erscheinen, sie hat jedoch weitreichende Auswirkungen.

Bei Serienmaschinen müssen die Dokumente aus jedem Konformitätsbewertungsverfahren angepasst werden, da nun auf neue Anhänge der Maschinenverordnung verwiesen wird.

Ein Beispiel ist die Verschiebung des Anhangs 1, die Sicherheit und Gesundheitsschutzanforderungen in der Maschinenrichtlinie, in den Anhang 3 der neuen Maschinenverordnung.

4.6 Neue Konformitätsbewertungsverfahren für Hochrisikomaschinen

Hochrisikomaschinen erfordern in der neuen Maschinenverordnung verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren.

Bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen, die im Teil A aufgelistet sind, muss zwingend eine staatlich zugelassene Stelle mit einbezogen werden.

Für Maschinen aus Teil B gibt es weiterhin die Möglichkeit, dass die Hersteller die Konformitätsbewertung eigenständig durchführen können.

4.7 Wesentliche Veränderungen von Maschinen

Die Bewertung von wesentlichen Veränderungen an Maschinen ist nun in der neuen Maschinenverordnung integriert.

Zur Maschinenrichtlinie musste in Deutschland ein Interpretationspapier vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genutzt werden. Mit diesem Interpretationspapier kann ermittelt werden, ob nach einer Veränderung an einer Maschine, eine neue CE-Kennzeichnung notwendig ist.

Darüber habe ich folgenden Fachartikel erstellt:
CE Kennzeichnung beim Umbau von Maschinen

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