Maschinenrichtlinie
In diesem Fachbeitrag erfahren Sie alles über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Weiterhin gibt es die Maschinenrichtlinie als PDF zum herunterladen, eine Checkliste zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen und ein Inhaltsverzeichnis zur Maschinenrichtlinie.
Ihr Experte für CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen.
Alles über die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
1.1 Die aktuelle Maschinenrichtlinie als PDF zum herunterladen
Hier können Sie die aktuelle Maschinenrichtlinie als PDF-Datei herunterladen:
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als PDF-Datei
1.2 Was regelt die Maschinenrichtlinie? Die Zielsetzung der Maschinenrichtlinie
In Europa sollen die gleichen Sicherheitsanforderungen für alle Maschinen gelten. Die Maschinenrichtlinie legt diese Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung fest. Das hat gleich zwei Vorteile: Die Maschinen sind in allen Ländern gleich sicher und sie können ohne Probleme in ganz Europa verkauft werden.
Das bedeutet für Sie: Eine Maschine, die in Deutschland nach der Maschinenrichtlinie hergestellt wurde, kann dann ohne technische Änderungen in Italien oder in Spanien verkauft werden. Sie müssen also nicht mühsam die landestypischen Vorschriften zur Maschinensicherheit herausfinden und in die deutsche Sprache übersetzten.
1.3 Wo gilt die Maschinenrichtlinie?
Die Maschinenrichtlinie ist von allen Mitgliedstaaten im Europäischen Wirtschaftsraum einzuhalten. Im Europäischen Wirtschaftsraum gelten die vier Freiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs.
In diesen Ländern ist die Maschinenrichtlinie anzuwenden:
Für die Schweiz und die Türkei gibt es besondere Übereinkommen. In diesen Ländern wird die Maschinenrichtlinie ebenfalls anerkannt.
1.4 Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie – Seit wann ist sie gültig?
Sobald Sie es mit einer gebrauchten Maschine zu tun haben sollten Sie wissen, zu welchem Zeitpunkt die jeweilige Maschinenrichtlinie verpflichtend anzuwenden war. Egal, ob Sie diese betreiben, umbauen, kaufen oder verkaufen möchten.
Die erste Maschinenrichtlinie war die Maschinenrichtlinie 89/392/EWG. Die Zahl vor dem ersten Schrägstrich gibt das jeweilige Jahr an. In diesem Fall das Jahr 1989.
Die Maschinenrichtlinie 89/392/EWG wurde 1989 vom europäischen Rat verabschiedet und am 01.01.1993 eingeführt. Sie war sozusagen die erste Maschinenrichtlinie, die eine CE-Kennzeichnung forderte.
Danach gab es einen Übergangszeitraum bis zum 01.01.1995. Ab diesem Stichtag mussten alle neuen Maschinen verbindlich mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.
Am 28.06.1998 wurde die Maschinenrichtlinie 89/392/EWG durch die Maschinenrichtlinie 98/37/EG ersetzt. Diese war anwendbar bis zum 29.12.2009. Ab diesem Zeitpunkt muss die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten werden.
Ab dem 01.01.1995 ist die CE-Kennzeichnung für Maschinen verpflichtend vorgeschrieben. Für Sie bedeutet das: Wenn Sie eine Maschine vorfinden, die nach dem 01.01.1995 hergestellt wurde, muss diese über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
Maschinen, die vor dem 01.01.1995 hergestellt und unverändert an ihrem Standort betrieben wurden, benötigen keine CE-Kennzeichnung.
Viele weitere wichtige Fragen und Antworten zur CE-Kennzeichnung habe ich in einem extra Fachbeitrag beantwortet: Ihre 8 konkreten Schritten zur CE-Kennzeichnung
1.5 Für wen gilt die Maschinenrichtlinie?
Vereinfacht gesagt: Für die Einhaltung der Maschinenrichtlinie ist der Hersteller der Maschine verantwortlich.
Hersteller ist der, der die Maschine im Europäischen Wirtschaftsraum inverkehrbringt.
Zur Veranschaulichung vier einfache Beispiele:
- Sie stellen eine Maschine her und verkaufen sie in Deutschland = Sie sind der Hersteller
- Sie stellen eine Maschine her und verkaufen sie in Frankreich = Sie sind der Hersteller
- Sie stellen eine Maschine für Ihre eigene Produktion her = Sie sind der Hersteller
- Sie importieren eine Maschine aus China nach Deutschland = Sie sind der Hersteller
Dann gibt es noch zwei Spezialfälle wie Sie zum Hersteller werden.
- Sie verändern eine bestehende Maschine wesentlich, z.B. durch einen Umbau
- Sie verketten mehrere Maschinen miteinander. Die Maschinenrichtlinie spricht hier von der sogenannten Gesamtheit von Maschinen.
1.6 Ist die Maschinenrichtlinie ein Gesetz?
Das Produktsicherheitsgesetz erlaubt nur das Inverkehrbringen von Produkten, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden.
Die Umsetzung von Europäischen Richtlinien in deutsches Recht erfolgt mit Verordnungen. Die Maschinenrichtlinie wurde durch die Maschinenverordnung (9. Produktsicherheitsverordnung) in Deutschland zum Gesetz.
Die Antwort auf die Frage „Ist die Maschinenrichtlinie ein Gesetz?“ lautet: Ja, die Maschinenrichtlinie wurde durch die Maschinenverordnung in Deutschland zum Gesetz.
In der nachfolgenden Tabelle wird ersichtlich, wie die EU-Richtlinien durch das Produktsicherheitsgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurden:
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
In der Maschinenrichtlinie wurde definiert, was eine sichere Maschine ist. Hierfür wurden durch den Gesetzgeber grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen festgelegt.
Der Hersteller einer Maschine hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.
Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen finden Sie in Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
2.1 Checkliste Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Ergänzend zur Risikobeurteilung verwende ich zur Überprüfung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eine Checkliste.
Mit dieser Checkliste im PDF können Sie Ihre Maschine checken. Die Checkliste erhalten Sie kostenlos in meiner freien CE-Bibliothek.
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Inhaltsverzeichnis zur Maschinenrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie gliedert sich in die Artikel 1 bis 29 und in die Anhänge I bis XII. Leider hat die Richtlinie von Hause aus kein Inhaltsverzeichnis, was einen Überblick nicht gerade einfacher macht.
3.1 Inhalt der Maschinenrichtlinie
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Spezielle Richtlinien
Artikel 4 Marktaufsicht
Artikel 5 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
Artikel 6 Freier Warenverkehr
Artikel 7 Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen
Artikel 8 Spezifische Maßnahmen
Artikel 9 Besondere Maßnahmen für Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial
Artikel 10 Anfechtung einer harmonisierten Norm
Artikel 11 Schutzklausel
Artikel 12 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
Artikel 13 Verfahren für unvollständige Maschinen
Artikel 14 Benannte Stellen
Artikel 15 Installation und Verwendung der Maschinen
Artikel 16 CE-Kennzeichnung
Artikel 17 Nicht vorschriftsmäßige Kennzeichnung
Artikel 18 Geheimhaltung
Artikel 19 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 20 Rechtsbehelfe
Artikel 21 Verbreitung von Informationen
Artikel 22 Ausschuss
Artikel 23 Sanktionen
Artikel 24 Änderung der Richtlinie 95/16/EG
Artikel 25 Aufgehobene Rechtsvorschriften
Artikel 26 Umsetzung
Artikel 27 Ausnahmen
Artikel 28 Inkrafttreten
Artikel 29 Adressaten
ANHANG I Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
ANHANG II Erklärungen
ANHANG III CE-Kennzeichnung
ANHANG IV Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 anzuwenden ist
ANHANG V Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile im Sinne des Artikels 2 Buchstabe c
ANHANG VI Montageanleitung für eine unvollständige Maschine
ANHANG VII Technische Unterlagen für Maschinen und für unvollständige Maschinen
ANHANG VIII Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen
ANHANG IX EG-Baumusterprüfung
ANHANG X Umfassende Qualitätssicherung
ANHANG XI Von den Mitgliedstaaten zu berücksichtigende Mindestkriterien für die Benennung der Stellen
ANHANG XII Entsprechungstabelle
3.2 Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen
3.3 Inhaltsverzeichnis als PDF
Für einem besseren Überblick habe ich ein Inhaltsverzeichnis für die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit Seitenzahlen erstellt:
Inhaltsverzeichnis der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Was fällt alles unter die Maschinenrichtlinie?
Die meisten sind verwundert, was alles unter die Maschinenrichtlinie fällt. Eine Waschmaschine im Haushalt fällt nicht darunter, aber eine Kette oder ein Seil.
Die Maschinenrichtlinie gilt für folgende Erzeugnisse:
a) Maschinen
b) auswechselbare Ausrüstungen
c) Sicherheitsbauteile
d) Lastaufnahmemittel
e) Ketten, Seile und Gurte
f) abnehmbare Gelenkwellen
g) unvollständige Maschinen
4.1 Definition: Maschine nach Maschinenrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie beinhaltet fünf Spielstriche zur Definition einer Maschine. Damit auch alle Fälle ordnungsgemäß abgedeckt werden ist die Formulierung recht kompliziert. Daher werde ich diese hier vereinfacht mit je einem Beispiel wiedergeben:
Spiegelstrich 1:
"— eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;"
Das bedeutet:
Eine Maschine ist mit einem Antriebssystem ausgestattet. Sie hat bewegliche Teile und ist für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt.
Beispiel mit einem Kran:
Das Antriebssystem ist der Motor des Krans. Die beweglichen Teile sind das Getriebe und die Seilwinde, die durch den Motor bewegt werden. Es macht keinen Unterschied, ob die beweglichen Teile frei zugänglich oder im Inneren der Maschine verbaut sind. Die bestimmte Anwendung ist der Zweck des Krans: Lasten hochheben.
Spiegelstrich 2:
"— eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;"
Das bedeutet:
Eine Maschine aus Spiegelstrich 1, bei der die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden.
Beispiel:
Bei unserem Kran wäre z.B. kein Anschlusskabel oder Motor dabei. Vielleicht wird der Kran auch erst funktionsfähig, wenn er auf einer vorhandenen Kranbahn montiert wird.
Spiegelstrich 3:
"— eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;"
Das bedeutet:
Eine Maschine aus Spiegelstrich 1 oder 2, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel
oder Installation in einem Gebäude anwendbar ist.
Beispiel:
Der Kran funktioniert erst, wenn er auf einem LKW oder in einer Produktionshalle installiert wird.
Spiegelstrich 4:
"— eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;"
Das bedeutet:
Maschinen aus Spiegelstrich 1 bis 3 oder unvollständige Maschinen werden so angeordnet und betätigt, dass sie als Gesamtheit zusammenwirken und funktionieren.
Beispiel:
Der Kran ist auf einer automatischen Kranbahn montiert und kann sich so durch die ganze Produktionshalle bewegen und Lasten hochheben.
Spiegelstrich 5:
"— eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist;"
Das bedeutet:
Eine Maschine wird direkt durch den Menschen angetrieben. Sie hat bewegliche Teile und ist für Hebevorgänge zusammengefügt.
Beispiel:
Der Kran wird durch eine Handkurbel zum Heben von Lasten eingesetzt.
4.2 Online-Check: Was ist eine Maschine nach Maschinenrichtlinie?
Mit dem Online-Check „Handelt es sich um eine Maschine?“ können Sie grob abschätzen, ob Ihr Produkt unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt.