Fachwissen
Auf dieser Seite stelle ich Maschinenherstellern und Betreibern nützliche Informationen bereit, die bei der Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie und bei der anschließenden CE-Kennzeichnung helfen.
1. Fachartikel
In den Fachbeiträgen erhalten Sie Informationen und Wissen aus der Praxis.
2. Podcasts
3. CE-FAQ
Was bedeutet die CE?
Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?
Wer muss die CE-Kennzeichnung anbringen?
Was ist ein Bevollmächtigter?
Wie ist der Hersteller nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert?
Wann darf die CE-Kennzeichnung angebracht werden?
Wie muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden?
Wo muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden?
Was passiert, wenn die CE-Kennzeichnung nicht angebracht wird?
Welche Erzeugnisse fallen unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?
Wie ist der Begriff "Maschine" im Sinne der Maschinenrichtlinie definiert?
Sind auch Maschinen für den Eigengebrauch erfasst?
Wer ist verantwortlich für die Anwendung der Maschinenrichtlinie?
Wie ist „Inverkehrbringen“ nach der Maschinenrichtlinie definiert?
Wie ist "Inbetriebnahme" nach der Maschinenrichtlinie definiert?
4. Aktuelle EU-Richtlinien
Richtlinien sollen für bestimmte Produkte grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen auf hohem Schutzniveau festlegen. Diese Anforderungen sind für die Hersteller der Produkte verbindlich.
Die Europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC bzw. ETSI erarbeiten Europäische Normen. Den Normen können Sie dann die technischen Details und die grundlegenden Anforderungen entnehmen.
Ziel der Richtlinien ist unter anderem:
- Durch die europaweite Harmonisierung (Vereinheitlichung) technischer Normen, sollen technische Handelshemmnisse abgebaut werden.
- Fachexperten erarbeiten mit den Normen die technischen Detail und nicht Beamte. Dies führt zur Entlastung des Staates.
- Aktuelle Detailregelungen, da Normen dem Stand der Technik entsprechen und turnusmäßig aktualisiert werden.
Bisher sind viele Europäische Richtlinien beschlossen worden, die zu ihrer Ausfüllung Europäische Normen benötigen. Die meisten davon sehen die CE-Kennzeichnung vor.
Die folgende Auflistung zeigt derzeitig geltende Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung fordern:
2006/42/EG Maschinenrichtlinie
2014/35/EU Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)
2014/30/EU Elektromagnetische Verträglichkeit
2014/53/EU Bereitstellung von Funkanlagen und Telekommunikations-Sendeeinrichtungen
2014/29/EU Einfache Druckbehälter
2009/48/EG Sicherheit von Spielzeug
2016/425/EU Persönliche Schutzausrüstung
2014/31/EU Nichtselbständige Waagen
2016/426/EU Gasverbrauchseinrichtungen
2008/28/EG Mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte, neue Warmwasserheizkessel
2014/28/EU Explosivstoffe für zivile Zwecke
2014/34/EU Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
2017/746/EU In-Vitro-Diagnostik
2016/424/EU Seilbahnen für den Personenverkehr